Verkaufs- und Lieferbedingungen
Superior Sportartikel Vertriebs-GmbH
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Superior Sportartikel Vertriebs-GmbH und deren Käufer. Abweichende Vereinbarungen, in welcher Form auch immer, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Der Käufer verzichtet ausdrücklich im Geschäftsverkehr mit uns, eigene allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden.
Bestellungen erlangen ihre Gültigkeit mit Unterschrift des Käufers, spätestens jedoch mit Zusendung der Auftragsbestätigungen bzw. mit der Lieferung. Der Käufer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir technische Verbesserungen, insbesondere Farbabweichungen, sowie sonstige, dem Käufer zumutbare Änderungen und Abweichungen von den in den Katalogen und Muster dargestellten Modellen und Angaben vornehmen. Eine solche Vorgangsweise durch uns berechtigt den Käufer also weder zu Gewährleistungs- noch zu Schadenersatzansprüchen.
2. Preis
Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Preis außer bei Rückstandslieferungen. Wir behalten uns vor, unsere Waren mit unverbindlichen Preisempfehlungen zu versehen.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl von uns ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Lieferungen mit einem Warenwert von mehr als €500 netto sowie Rückstandslieferungen und Magazinabos werden frei geliefert. Mindestbestellwert sind €100, darunter fallen €5 Bearbeitungsgebühr für Minderlieferungen an. Die Kosten für Fracht und Verpackung unter €500 gliedern sich wie folgt: bis €100…€5, bis €200…€7,50, bis €300…€9,99, bis €500…€12,50.
Sämtliche Kosten für eine ausdrückliche gewünschte andere Versandart als die von uns vorgesehene übernimmt der Käufer (Empfänger).
Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weitere Belieferung Vorkasse zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfrist bedarf. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
Überschreiten wir eine Lieferfrist, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns durch Einschreiben fruchtlos eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeiten der Lieferung sind – außer bei Vorsatz oder groß fahrlässigem Handeln – ausgeschlossen.
5. Zahlung
Wir gewährleisten bei Zahlung per Bankeinzug innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto
30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kassa.
Ansonsten Nachnahme.
Wechselzahlungen bedürfen unserer Zustimmung.
Die Gutschrift von Schecks und Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellungen des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Sämtliche damit in Zusammenhang stehende Spesen sind vom Käufer umgehend nach Erhalt der entsprechenden Belastungsnote zu bezahlen.
Die Aufrechnung von Forderungen des Käufers mit Ansprüchen von uns gegen den Käufer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung unsererseits zulässig.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer, die Verzugszinsen (2 Prozent über dem ortsüblichen Kontokorrentkreditsatz p.a.) sowie Rahmen- und Inkassospesen, auch solche eines Inkassobüros, sowie sämtliche Kosten, die durch Inanspruchnahme von Rechtsberatern erwachsen, zu bezahlen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle folgenden Lieferungen an den Käufer. Unsere Eigentumsrechte erlöschen erst, wenn sämtliche fällige und noch nicht fällige Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber erfüllt sind.
Bei Zahlung mittels Wechsel oder Schecks gilt die Bezahlung erst mit Einlösung als erfolgt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns über die Benachrichtigung unseres Eigentums (Pfändung, Sicherstellung u. dgl.) unverzüglich zu informieren.
Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nur im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes gestattet. Der Käufer tritt den erzielten Erlös an der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegenüber dem Käufer an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wir sind berechtigt diese Abtretung offen zu legen. Auf Verlangen erteilt uns der Käufer zur Durchsetzung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte und händigt uns die nötigen Unterlagen aus.
8. Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich spezifiziert anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
Mangelhafte Ware ist auf unsere Anforderung mit dem Originallieferschein oder dessen Kopie an uns einzusenden oder nach unseren Anweisungen zu verwenden und wird in angemessener Frist auf unsere Kosten nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Der Käufer verzichtet auf darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.
9. Reklamationen
Reklamationen werden nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung angenommen.
10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Lieferungen sind – außer bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln – ebenso ausgeschlossen wie wegen Mangelschäden soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen.
11. Auflösung des Kaufvertrages
Wird der Vertrag aus dem Verschulden des Käufers (Kunden) aufgelöst, so kann der Verkäufer (Lieferant oder Superior Sportartikel Vertriebs-GmbH ) vom Käufer (Kunden) als Ersatz des Nichterfüllungsanspruches einen pauschalen Schadenersatzbetrag in Höhe von 30% des Nettoverkaufspreises (der Nettobestellsumme) beanspruchen.
12. Weiterverkauf, Vertragsstrafe
Der Käufer darf keine Waren exportieren. Der Verkauf von Waren, die von uns geliefert wurden, ist ausschließlich an Endverbraucher gestattet.
Bei Abgabe an Wiederverkäufer sind wir berechtigt, vom Käufer für jeden vertragswidrig verkauften Artikel eine Vertragsstrafe in Höhe des erzielten Verkaufspreises, mindestens aber in der Höhe des Abgabepreises zu verlangen, von bestätigten Aufträgen zurückzutreten und den Käufer von weiterer Belieferung auszuschließen. Sollte die festgelegte Vertragsstrafe den für uns entstandenen Schaden aus vertragswidrigem Weiterverkauf nicht decken, sind wir berechtigt dem Käufer gegenüber auch darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
13. Standortbezug
Dem Käufer ist untersagt, die von uns gelieferte Ware an einem anderen Standort als an jenem in der gegenständlichen Bestellung angeführten Standort zu verkaufen. Sollte der Käufer über mehrere Standorte verfügen und beabsichtigten die von uns gelieferte Ware an einem anderen, als dem vertraglich vereinbarten Standort zum Verkauf anzubieten, so hat der Käufer zuvor von uns die schriftliche Zustimmung zu einer solchen Vorgangsweise einzuholen.
Verletzungen dieser Standortbezugsregelung berechtigen uns zur Geltendmachung einer verschuldungabhängigen Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nettobetrages der Gesamtbestellung des Käufers, mindestens aber in der Höhe von € 10.000 pro Anlassfall. Darüber hinaus sind wir in einem solchen Fall berechtigt, von bestätigten und nicht ausgelieferten Aufträgen zurückzutreten und den Käufer von jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Sollte die festgelegte Vertragsstrafe den für uns entstandenen Schaden aus der Verletzung der Standortbezugsregelung nicht vollständig decken, sind wir berechtigt, dem Käufer gegenüber auch darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Wien.